Bäckerin/Bäcker
Allgemeine Informationen
Bezeichnung und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zur/m Bäcker/in dauert drei Jahre.
Sowohl die Bezeichnung des Ausbildungsberufes als auch die Dauer der Ausbildung werden in der Verordnung über die Ausbildung zur Bäckerin/zum Bäcker vom 21. April 2004 festgelegt (BäAusbV 2004, siehe www.gesetze-im-internet.de/b_ausbv_2004/).
Abgeschlossen wird die Berufsausbildung mit einer in Theorie und Praxis abzulegenden Gesellenprüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung verlassen junge Bäckergesellinnen und Bäckergesellen das Berufskolleg.
Verkaufsaktion in der Pausenhalle
Information für Ausbildungsbetriebe Schuljahr 2011/2012




