Ansprechpartner

Herr Roger Pfandhöfer

Telefon: 02202-25010
Fax: 02202-250116
E-Mail: r.pfandhoefer(at)bkgl.de

 

 

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Tischler/-in
Allgemeine Informationen

Voraussetzung für den Beginn einer Tischlerlehre und damit dem Besuch der Berufsschule ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Tischlerbetrieb. Es empfiehlt sich sehr, mit der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz frühzeitig zu beginnen. Dabei ist es sinnvoll, neben der Abgabe der üblichen Bewerbungsunterlagen auch zu einem persönlichen Gespräch in den Ausbildungsbetrieb zu gehen.

 

Projektarbeit


Sollten Sie dennoch keine Lehrstelle finden, können Sie auch das Berufsgrundschuljahr für Holztechnik besuchen. Bei erfolgreichem Abschluss kann es Ihnen nach der Anrechnungsverordnung als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden. Sollten Sie zwischenzeitlich einen Ausbildungsplatz finden, können Sie problemlos in die Berufsschulklasse für Tischler wechseln.

CNC-Technik

CNC-Technik

 

Nach der Lehre können Sie die Klasse 12 der  Fachoberschule für Gestaltung besuchen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das entsprechende Fachabitur.

 

Genauere Informationen zum Arbeitsfeld einer Tischlerin / eines Tischlers erhalten Sie beim Fachverband Tischler NRW.

 

Ziel des Bildungsgangs:

Ausbildung in Teilzeitform zur Tischlerin / zum Tischler.

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Betrieben des Tischlerhandwerks. Die theoretische Ausbildung im Berufskolleg.

Ergänzend hierzu finden während der gesamten Ausbildungszeit überbetriebliche Lehrgänge statt.