Fachschule für Sozialpädagogik, PiA
Abschluss und Perspektiven
Abschluss und Perspektiven:
Berufsabschluss:
"Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher"
Außerdem besteht die Möglichkeit (bei entsprechenden Noten) zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Prüfungen:
Das theoretische Fachschulexamen findet gleichzeitig mit dem Fachschulexamen des Vollzeitbildungsganges etwa sechs Wochen vor den Sommerferien am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt.
Dabei handelt es sich um drei schriftliche Prüfungen, mit denen die im Bildungsgang erworbene Gesamtqualifikation nachgewiesen wird.
Für den Erwerb der Fachhochschulreife kommt eine weitere Klausur in Deutsch/Kommunikation oder Fremdsprache oder aus dem mathematisch - naturwissenschaftlichen Bereich hinzu.
Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch das Kolloquium, welches im Vollzeitbildungsgang am Ende des Berufspraktikums steht, abgenommen.
Berechtigungen:
• Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung berechtigt zu einer
Tätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern der Kinder- und
Jugendhilfe.
• Bei entsprechender (bestandener) Prüfung erhalten Sie die
Fachhochschulreife. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium
an Fachhochschulen.
Arbeitsfelder:
Erzieherinnen und Erzieher arbeiten hauptsächlich in
• Kindertagesstätten mit unterschiedlichsten konzeptionellen
Ausrichtungen (z.B. Offene Arbeit, Reggio-, Waldorf-,
Montessoripädagogik,Waldkindergärten usw.). Dabei werden je nach
Gruppenform Kinder von 0- 6 Jahren betreut, ebenso wie Kinder
mit Behinderungen.
• der Offenen Ganztagsschule
• Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und
• Heimen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Konzeptionen Seltener
werden Erzieher/innen eingesetzt im pädagogischen Bereich von
• Internaten
• Behindertenwerkstätten
• Kliniken
• Kurheimen
• Kinderkrankenhäusern
• und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Weiterbildungsmöglichkeiten
• Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen.
• Eine Form der Spezialisierung bieten sogenannte Aufbaubildungsgänge,
die berufsbegleitend eine Schwerpunktsetzung ermöglichen.
• Nach Abschluss der Ausbildung zur Erzieher*in besteht die Möglichkeit
zur Ausbildung zur Motopädin bzw. zum Motopäden.
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