Metallbauer/in
Gestreckte Gesellenprüfung
Auszubildende im Dualen System müssen die gestreckte Gesellenprüfung absolvieren.
Die Prüfung liegt im Verantwortungsbereich der Handwerkskammer.
Am Berufskolleg Bergisch Gladbach werden Metallbauer der Fachrichtungen Konstruktionstechnik und Metallgestaltung ausgebildet. Die Prüfungen unterscheiden sich, werden hier also getrennt behandelt.
Fachrichtung Konstruktionstechnik
Prüfungsbereiche | Gewichtung | |
Gesellenprüfung Teil 1 | Arbeitsauftrag | 30% |
Gesellenprüfung Teil 2 | Kundenauftrag | 35% |
Konstruktionstechnik | 12,5% | |
Funktionsanalyse | 12,5% | |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Gesellenprüfung Teil 1
Zeitpunkt:
Sie findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Zulassungsbedingungen:
Der Auszubildende stellt bis zum 15. März des entsprechenden Jahres einen Antrag mit folgenden Unterlagen:
- Vollständig geführte und vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichnete Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- Bescheinigungen der Teilnahme an den Pflichtlehrgängen
- Kopie des Unterstufenzeugnisses
Das Antragsformular wird zeitnah von der Kreishandwerkerschaft an die Betriebe verschickt.
Inhalte und Organisation | ||
Dauer | Inhalt | Gewichtung |
1,75 Std. | Arbeitsplanung | 30% |
5 Std. | Fertigung | 45% |
0,25 Std. | Fachgespräch | 25% |
Gesellenprüfung Teil 2
Zeitpunkt:
Sie findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zulassungsbedingungen:
- Vollständig geführte und vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichnete Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- Bescheinigungen der Teilnahme an den Pflichtlehrgängen
- Kopie des Oberstufenzeugnisses
- Teil 1 der Gesellenprüfung muss abgelegt worden sein
Inhalte und Organisation | |||
Dauer | Inhalt | Gewichtung | |
16 Std. | Anfertigen einer Metall- oder Stahlbaukonstruktion incl. Arbeitsplanung und Dokumentation | 50% | 35% |
Montieren und Inbetriebnehmen oder Instandsetzen eines steuerungstechnischen Systems incl. Arbeitsplanung und Dokumentation | 20% | ||
Fachgespräch | 30% | ||
2 Std. | Konstruktionstechnik | 12,5% | |
2 Std. | Funktionsanalyse | 12,5% | |
1 Std. | Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Bestehensregelungen
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend (50%),
- im Teil 2 mit mindestens ausreichend,
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens ausreichend,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend,
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend (<30%),
- bewertet worden sind.
Fachrichtung Metallgestaltung
Prüfungsbereiche | Gewichtung | |
Gesellenprüfung Teil 1 | Arbeitsauftrag | 30% |
Gesellenprüfung Teil 2 | Kundenauftrag | 35% |
Metallgestaltung | 12,5% | |
Arbeitsplanung | 12,5% | |
Wirtschfts- und Sozialkunde | 10% |
Gesellenprüfung Teil 1
Dieser Teil ist identisch mit dem der Auszubildenden der Fachrichtung Konstruktionstechnik, wird hier demnach nicht wiederholt
Gesellenprüfung Teil 2
Zeitpunkt:
Sie findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zulassungsbedingungen:
- Vollständig geführte und vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichnete Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- Bescheinigungen der Teilnahme an den Pflichtlehrgängen
- Kopie des Oberstufenzeugnisses
- Teil 1 der Gesellenprüfung muss abgelegt worden sein
Inhalte und Organisation | |||
Dauer | Inhalt | Gewichtung | |
50 Std. | Entwerfen , Anfertigen, Prüfen und Montieren eines gegenstandes incl. Zeitplanung und Dokumentation | 30% | 35% |
Anfertigen, Prüfen und Montieren einer Metallbaukonstruktion unter metallgestalterischen Gesichtspunkten incl. Arbeitsplanung und Dokumentation | 40% | ||
Fachgespräch | 30% | ||
2 Std. | Metallgestaltung | 12,5% | |
2 Std. | Arbeitsplanung | 12,5% | |
1 Std. | Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Bestehensregelungen
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend (50%),
- im Teil 2 mit mindestens ausreichend,
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens ausreichend,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend,
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend (<30%),
bewertet worden sind.