Aktuelles

Wir, das sind Schüler*innen, Lehrer*innen, Büro-Team, Hausmeister - und vor allem sind wir eines:...
Mehr lesen...Telefonisches Beratungsangebot für Interessentinnen und Interessenten
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Sticken für den Frieden - Produkt unserer Schülerinnen und Schüler ausgestellt
Mehr lesen...Kommunikationsunterstützung
Mit dem Inklusionsstärkungsgesetzt vom 14.06.2016 sind die Ansprüche hör- und sprachbeeinträchtigter Eltern oder Erziehungsberechtigter neu geregelt.
Bei
• Klassen- und Schulpflegschaftsveranstaltungen
• Elternsprechtagen
• sowie Gesprächen aus besonderem pädagogischem Anlass
besteht die Möglichkeit der gebärdensprachlichen Unterstützung.
Sollten Sie diese Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen wollen, dann treten Sie bitte mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer möglichst frühzeitig in Kontakt, damit die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen organisiert werden können.
Hinweis: Bei der erstmaligen Nutzung eines Gebärdensprachdolmetschers ist es notwendig, dass Sie eine Kopie des SB-Ausweises vorlegen können.
Hier finden Sie das Merkblatt zum Einsatz von GebärdendolmetscherInnen des Ministeriums.