Fachoberschule für Gestaltung 11 & 12

Fachoberschule für Gestaltung, Klasse 11 und 12
Sie sind kreativ, zeichnen, basteln oder fotografieren gerne?
Sie interessieren sich für Kunst und Architektur oder auch für Industrie-, Mode- oder Gamedesign? Sie möchten eventuell eine Ausbildung im gestalterischen Bereich machen, können sich aber noch nicht genau entscheiden, ob Mediengestalter*in oder als Tischler*in?
Für Ihr Studium an der Fachhochschule fehlt Ihnen nur noch die Fachhochschulreife, die Sie mit interessanten Inhalten erreichen möchten?
Wenn Sie einige dieser Fragen bejahen können, bewerben Sie sich bei zu uns!
Was Sie erwartet
An unserer Schule erwartet Sie ein motiviertes Team von Lehrerinnen und Lehrern, die Sie zwei Jahre lang begleitet und unterstützt.
Sie sammeln berufliche Qualifikationen und erlernen Grundlagen im Bereich Gestaltung. Neben den klassischen Fächern wie Englisch, Mathematik und Politik, erhalten Sie Unterricht in den Fächern Gestaltungstechnik, freies und konstruktives Zeichnen, Produktdesign, Informatik (Grafikprogramme) sowie Fotografie. Wir arbeiten projektorientiert und versuchen Theorie und Praxis zu verzahnen. Regelmäßige Exkursionen (Museen, Messen), eine Projektwoche und eine Studienfahrt sind feste Bestandteile des Bildungsgangs.
Mit erfolgreichem Abschluss können Sie ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen oder auch eine Ausbildung absolvieren, bei der ein höherer Bildungsabschluss erwünscht ist.
Voraussetzungen
Fachoberschulreife oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Zudem findet ein Aufnahmeverfahren zur Feststellung der Eignung für diesen Bildungsgang im März vor Schuljahresbeginn statt (s. Infos zur Aufnahmeprüfung weiter unten).
Des Weiteren sollten Sie frühzeitig nach einer geeigneten Praktikumsstelle suchen.
Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Das Anmeldeverfahren für die Fachoberschule für Gestaltung ist für das Schuljahr 2025/2026 abgeschlossen. Anmeldungen sind erst wieder ab Februar 2026 für das Schuljahr 2026/2027 möglich.
Dem unterschriebenen Aufnahmeantrag aus Schüler Online sind beizufügen:
» individuelles Bewerbungsschreiben
» Lebenslauf mit Lichtbild
» Kopie des Personalausweises
» Zeugnis der Fachoberschulreife oder der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (beglaubigte Kopien), bzw. Halbjahreszeugnis der Klasse 10 (einfache Kopie)
» nach Möglichkeit Nachweise über KAoA-Standardelemente (z.B. Berufswahlpass, Berufsfelderkundung, ...)
Aufnahmeprüfung (Eignungsfeststellung gemäß § 5 (3) APO-BK Anlage C)
Es findet eine Eignungsfeststellung im Rahmen einer Aufnahmeprüfung statt.
Diese besteht aus einer Mappenpräsentation und 3 Aufgaben.
Die Mappe (60 Prozent der Gesamtnote):
- mindestens 10 selbst gefertigten gestalterischen Arbeiten
- Arbeiten zu verschiedenen Themen
- Arbeiten mit unterschiedlichen Techniken, z. B. Acryl, Fotografie, Aquarell, Fineliner, Buntstift, Copics, Bleistift, Kohle, Kreide und Rötel
- in unterschiedlichen Formaten
Verpflichtend sind dabei:
- eine Collage,
- eine Schriftgestaltung
- sowie etwas Dreidimensionales (z.B. etwas Genähtes oder Modelliertes).
Die Arbeiten sind auf Karton aufzuziehen und in einer DIN A2 - Sammelmappe zur Aufnahmeprüfung mitzubringen. Alle Arbeiten müssen signiert und mit Datum versehen werden.
Für die Bewertung spielen zusätzlich folgende Kriterien eine Rolle:
- Vollständigkeit,
- Sauberkeit,
- Zeichenkompetenz,
- Komplexität
- und Idee.
Die 3 Aufgaben (40 Prozent der Gesamtnote) im Rahmen der Aufnahmeprüfung sind:
- eine Freihandzeichnung (15 Prozent der Gesamtnote),
- eine Bildbeschreibung (10 Prozent der Gesamtnote),
- eine freie Gestaltung (15 Prozent der Gesamtnote).
Die Aufnahmeprüfung dient der Feststellung der Eignung für diesen Bildungsgang und findet ab Ende Februar vor der Aufnahmeentscheidung statt.
Termine für die Aufnahmeprüfung
Eine Einladung zum Termin der Aufnahmeprüfung erhalten Bewerber:innen postalisch, nachdem die Bewerbung über Schüler Online und die Bewerbungsunterlagen eingegangen sind.
Des Weiteren sollten Sie frühzeitig nach einer geeigneten Praktikumsstelle suchen.
Praktikumsvertrag
Die Praktikant:innen bzw. die gesetzlichen Vertreter schließen einen Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung ab, in der sie ihre praktische Ausbildung erhalten.
Drei vorausgefüllte Exemplare haben Sie mit der schriftlichen Aufnahmebestätigung zugestellt bekommen. Bitte nutzen Sie diese wenn möglich zum Vertragsabschluss!
Der Vertrag ist der Schule vor Beginn des Praktikums, d.h. noch vor den Sommerferien (bis spätestens 27.06.2025), in dreifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Ohne vorherige Vorlage und Genehmigung kann der Schulbesuch nicht aufgenommen werden.
Noch Fragen?
