Unser Berufskolleg

Das ist unser Berufskolleg

Was bietet ein Berufskolleg?
Wer leitet es?
An wen kann ich mich mit einem Anliegen wenden?

Und wer tut hier eigentlich was?

Alle diese Fragen und noch einiges mehr wird Ihnen auf dieser Seite beantwortet!

Was bietet ein Berufskolleg?

Am Berufskolleg werden allgemeinbildende und berufliche Inhalte verbunden. Das gilt für den Unterricht in den einzelnen Fächern, die immer einen Berufsbezug haben und auch für die Abschlüsse. Wir bieten eine Fülle verschiedener Berufsbereiche und alle Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zu Abitur.

Sie erreichen als Schülerin oder Schüler bei uns den nächsthöheren Schulabschluss und erwerben berufliche Kenntnisse oder sogar einen vollwertigen Berufsabschluss.

Alle unsere Bildungsgänge finden Sie hier und eine Übersicht der erreichbaren Schulabschlüsse rechts oder hier als Pdf..

 

Schulleitung

Schulleiterin

Katharina Blum, OStD'in
k.blum(at)bkgl.nrw.schule

Stellvertretender Schulleiter

Peter Luigs, StD
p.luigs(at)bkgl.nrw.schule

Sekretariat

Frau Alex ist zuständig für:

Berufsfachschule für Sozialassistenz
Berufsfachschule für Ingenieurtechnik
Elektroniker/in
Fachschule für Heilerziehungspflege
Friseur/in
Informations-/Elektrotechnische Assistentin / Informations-/Elektrotechnischer Assistent
Internationale Förderklassen
Maler/in
Tischler/in
Bäcker/in
Verkäufer/in im Lebensmittelhandwerk - Schwerpunkt Bäckerei
Hauswirtschafter/in,  Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
Hotelfachfrau/Hotelfachmann
Koch/Köchin
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Fachkräfte im Gastgewerbe, Fachkräfte für Systemgastronomie

Frau Cramer ist zuständig für:

Schulleitungs-Angelegenheiten
Terminabsprachen der Schulleitung
Dienstangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer

Frau Dantz unterstützt uns als Schulverwaltungsassistentin.

Frau Klose ist zuständig für:

Berufsfachschule I und II
Anlagenmechaniker/in
Berufliches Gymnasium Erzieher/in
Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales
Berufsfachschule für Gymnastik
Berufsfachschule für Kinderpflege
Fachoberschule für Gestaltung
Fachoberschule für Gesundheit und Soziales
Fachoberschule für Technik
Fachschule für Sozialpädagogik
Metallbauer/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in

Frau Sungen ist zuständig für:

Schülerfahrtkosten (WUPSI)
Fahrtkostenrückerstattungen
Unfallanzeigen
Betriebliche Orientierung (AJA)
Berufliches Jahr
Trägerklassen

Wer sind wir?

Leitbild Berufskolleg Bergisch Gladbach


Wir begegnen an unserer Schule allen Menschen respektvoll und freundlich.

  1. Wir stehen ein für gegenseitige Wertschätzung:
    Jeder Mensch ist einzigartig und als Person wertvoll.
    » Bleib dir treu – du bist es wert!
     
  2. Wir stehen ein für Vielfalt:
    Unsere Unterschiedlichkeit erleben wir als Bereicherung und Anregung. Wir bauen Barrieren ab, treten Vorurteilen entgegen und lernen voneinander.
    » Jeder Jeck ist anders!
     
  3. Wir stehen ein für ein Miteinander:
    Wir pflegen unsere schulische Gemeinschaft und sprechen Konflikte offen und konstruktiv an.
    » Du und ich – WIR!
     
  4. Wir stehen für berufliche Ausbildung und Qualifizierung:
    Wir machen unsere SchülerInnen und Auszubildenden fit für den Arbeitsmarkt und die Anforderungen einer modernen Erwerbsgesellschaft.
    » Starte deine berufliche Karriere und zeig‘ was du kannst!
     
  5. Wir stehen ein für den Blick auf den/die Einzelne/n:
    Wir sehen jeden mit seinen/ihren Stärken, fördern und begleiten individuell.
    » Bring dich ein!
     
  6. Wir stehen ein für Ganzheitlichkeit:
    Wir begreifen uns als Menschen mit allen Sinnen, die mit Kopf, Herz und Hand lehren und lernen.
    » Denke, fühle und tue es!
     
  7. Wir stehen ein für eine Fehlerkultur:
    Ausprobieren, experimentieren und Fehler machen sind Teil unserer Entwicklung.
    » Sei mutig!
     
  8. Wir stehen ein für Gesundheitsförderung:
    Wir schaffen Raum für ein bedürfnisorientiertes und gesundes Leben.
    » Zieh dich warm an und packe einen Apfel ein!
     
  9. Wir stehen ein für Nachhaltigkeit:
    Wir sind achtsam mit uns, allen Lebensräumen und der Umwelt.
    » Du kannst etwas tun!
     
  10. Wir stehen ein für innovatives Lernen:
    Digitalisierung und Professionalisierung des Lehrens und Lernens sind Bestandteile des Unterrichts und qualifizieren uns für die berufliche Wirklichkeit.
    » Nutze deine Möglichkeiten!


Wir handeln an unserer Schule so formal wie nötig und so kreativ wie möglich.

 

Sie wollen uns kennenlernen?

Hier gelangen Sie zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Schule auf einen Blick.

Organigramm – Wer tut was?

Wer ist hier eigentlich wofür zuständig? Wen kann ich ansprechen? Diese Fragen bekommen Sie im Organigramm beantwortet! In der Abteilungsübersicht finden Sie unsere Abteilungen mit den Bildungsgängen.
Untenstehend finden Sie außerdem alle Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter für die schnelle Kontaktaufnahme aufgelistet.

Gleichstellung

Gleistellungsarbeit am Berufskolleg Bergisch Gladbach
 

Grundlagen der Frauenförderung und Gleichstellungsarbeit in NRW

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW macht den grundgesetzlichen Auftrag der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zur besonderen Aufgaben aller Personen mit Leitungsfunktionen, d.h. die Förderung der Gleichstellung ist eine regelmäßige Aufgabe von Schulaufsicht und Schulleitungen; die Dienststellen sind zur gezielten frauenfördernden Personalplanungen verpflichtet. Konkrete Maßnahmen dieses Gesetzes sind u.a. die Festlegung der Frauenförderpläne und der Verfahren ihrer Kontrolle, sowie die Bestellung von Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Schulen und Studienseminaren.

Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen soll die Schulleitung bei der Umsetzung des Auftrags der Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützen, z.B. bei der Schulprogrammentwicklung, dem Stundenplan, der Besetzung von Gremien oder Funktionen; der Umsetzung des Frauenförderplans, bei Fragen des koedukativen Unterrichts etc. Außerdem soll sie bei Konflikten in Fragen der Gleichstellung vermitteln und ist stimmberechtigtes Mitglied in der Auswahlkommission für Stellenbesetzungen im Ausschreibungsverfahren (vgl. auch Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule und Studienseminar, 2003).

 

Die Gleichstellung am Berufskolleg in der Praxis
 

Oben benannte Vorgaben finden an unserem Berufskolleg ihre praktische Umsetzung in folgenden Bereichen:

  • seit 2003 regelmäßige Teilnahme am Girls`und Boys`Day
  • Beratung von Kollegen und Kolleginnen durch die Ansprechpartnerinnen, Gleichstellungsfragen betreffend
  • Förderung von SuS unter dem Aspekt des Gender Mainstreamings und Frauen-/Mädchenförderung in der Bildgungsgangarbeit aller Bildungsgänge
  • Ständige Mitwirkung in der Auswahlkommission für Stellenbesetzungen in Ausschreibungsverfahren (verpflichtende Aufgabe)
  • Kontaktpflege zu externen Institutionen
  • Mitarbeit im AK "Fortbildungen" des Berufskollegs, u.a. mit dem Ziel spezielle Angebote im Bereich Gender Mainstreaming zu implementieren.

 

Inklusion

Das Recht, anders zu sein
 

Das Berufskolleg Bergisch Gladbach versteht sich als eine Schule der Vielfalt und das in unterschiedlicher Hinsicht:

Zum einen können Sie bei uns die verschiedensten Schulabschlüsse - vom Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bis hin zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) - erwerben. Außerdem begleiten wir Sie in diversen Ausbildungen, sowohl im dualen, als auch im vollzeitschulischen Bereich.
 
Zum anderen werden bei uns vielfältige, individuelle Lern- und Ausbildungsbiographien geschrieben. Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung lernen hier in der Regel gemeinsam. Dieser Weg wird durch Beratungsangebote, diagnostische Instrumente sowie eine enge Vernetzung der in verschiedenen Bildungsgängen arbeitenden Lehrerinnen und Lehrern begleitet und gefördert. Durch die enge multiprofessionelle Zusammenarbeit von Förderpädagoginnen und -pädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Fachlehrerinnen und -lehrern an unserer Schule werden individuelle Unterstützungsangebote möglich. Darüber hinaus kooperieren wir beispielsweise mit Institutionen des Handwerks, der Bundesagentur für Arbeit sowie Bildungsträgern der freien Wohlfahrtsverbände, um die Vielfalt der Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler wurde im Jahr 2016 durch die rechtliche Verankerung der Inklusion am Berufskolleg weiter fokussiert. Mittlerweile können wir auf die Erfahrungen verschiedenster gelungener inklusiver Bildungswege zurückblicken und diese gewinnbringend in die aktuelle und zukünftige Gestaltung des gemeinsamen Schullebens und Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung einbringen.

Wenn bei Ihnen ein besonderer Förderbedarf vorliegt, so suchen Sie das Gespräch mit uns, damit wir gemeinsam überlegen, wie Sie Ihre persönlichen Ziele an unserem Berufskolleg verfolgen und mögliche Barrieren mit unserer Hilfe beseitigen können.
 
Ihre Ansprechpartnerin

Nicole Flügel: n.fluegel(at)bkgl.nrw.schule

 

Mit dem Inklusionsstärkungsgesetzt vom 14.06.2016 sind die Ansprüche hör- und sprachbeeinträchtigter Eltern oder Erziehungsberechtigter neu geregelt.  

Bei

  • Klassen- und Schulpflegschaftsveranstaltungen
  • Elternsprechtagen
  • sowie Gesprächen aus besonderem pädagogischem Anlass

besteht die Möglichkeit der gebärdensprachlichen Unterstützung.

Sollten Sie diese Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen wollen, dann treten Sie bitte mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer möglichst frühzeitig in Kontakt, damit die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen organisiert werden können.

Hinweis: Bei der erstmaligen Nutzung eines Gebärdensprachdolmetschers ist es notwendig, dass Sie eine Kopie des SB-Ausweises vorlegen können.

 

Sollten Sie in der Vergangenheit einen Nachteilsausgleich gewährt bekommen haben oder derzeit aufgrund einer persönlichen „Einschränkung“ einen Nachteil zur Erreichung des Bildungsgangziels haben, dann könnte ein Nachteilsausgleich für Sie ggf. gewährt werden.

Bitte lesen Sie sich dazu zunächst die folgenden Informationen durch, um zu überprüfen, ob Sie zu einer der genannten Zielgruppen gehören. Grundsätzlich wichtig für die mögliche Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist, dass Sie „Ihren Nachteil“  mit einer Expertendiagnose (z.B. Arzt) belegen können. Für das weitere formale Vorgehen sprechen Sie dann bitte Ihre Klassenlehrerin oder Klassenlehrer an.


Erste allgemeine Informationen
 
1. Nachteilsausgleich meint

Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, um in die Lage versetzt zu werden, die Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Dabei ist das Anspruchsniveau der Leistungsanforderungen nicht geringer anzusetzen (Zielgleichheit). Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss hinsichtlich der Leistungserbringung gewahrt bleiben. Die Unterstützungsmaßnahmen sind im Sinne einer Kompensation eines durch eine Behinderung und / oder Erkrankung vorliegenden Nachteils gedacht.

 
2. Zielgruppe

Grundsätzlich: Schülerinnen und Schüler, die den Abschuss einer allgemeinen Schule anstreben, d.h. zielgleich lernen
Insbesondere:

  • Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit Ausnahme des Förderschwerpunktes Sprache
  • Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, einer medizinisch attestierten chronischen oder akuten Erkrankung (z.B. infolge einer Verletzung)
  • Schülerinnen und Schüler mit einer medizinisch attestierten Störung im autistischen Spektrum, aber ohne festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
 
3. Anwendungsbereiche:

mündliche und schriftliche Leistungen im Unterricht sowie in Prüfungen

 
4. Arten von Nachteilsausgleich:

Grundsatz: jeder Ausgleich ist individuell zu gestalten; das pädagogische Ermessen in Abwägung der Notwendigkeiten des Nachteilsausgleichs und der fachlichen Anforderung ist zu beachten  

Zeitlich: fest gelegte / definierte Ausweitung der Arbeits- und / oder Vorbereitungszeit oder Verlängerung von Pausenzeiten
Technisch: Bereitstellung besonderer Hilfsmittel, z.B. Lesegerät, Audio-Abspielgerät, Lupe, Laptop (Rechtschreibkorrektur, Thesaurus usw. deaktiviert)
Räumlich: besondere Arbeitsplatzorganisation wie z.B. blendungsarmer Sitzplatz, ablenkungsarme Umgebung
Personell: Assistenz, z.B. bei der Arbeitsorganisation

 
5. Dokumentation des Nachteilsausgleichs:

Ziel: Nachweis der Angemessenheit der Maßnahmen sowie eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Instrument „Nachteilsausgleich“

Ablauf:

  1. Information in der Klasse über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs durch die Klassenleitung.
  2. Bei Rückmeldung seitens des Schülers / der Schülerin bzw. aufgrund von eigenen Beobachtungen erfolgt ein Erhebungs- und/ oder Beratungsgespräch; Leitlinie ist dabei der Dokumentationsbogen „Antrag auf Nachteilsausgleich“; Ziel: Klärung der Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs und Vorschlag zur Art, zum Umfang und zum Einsatzgebiet des Nachteilsausgleichs erstellen.
  3. Bei tatsächlicher Antragstellung ist der Dokumentationsbogen vollständig auszufüllen, ggf. sind ärztliche Atteste o.ä. als Kopie hinzuzufügen.
  4. Vorlage des vollständig ausgefüllten Antrags bei der Schulleitung zur Genehmigung.
  5. Wenn die Genehmigung durch die Schulleitung erfolgt, wird das Dokument als Kopie dem Schüler/ der Schülerin ausgehändigt und das Original in der Schülerakte hinterlegt. (Ausnahme sind Prüfungen mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife; hier genehmigt die obere Schulaufsicht den Nachteilsausgleich)
  6. Die Kolleginnen und Kollegen des Bildungsgangs werden über den Nachteilsausgleich und seine Auswirkungen auf die Praxis informiert.

 

Anmeldung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Sollte bei Ihnen als Bewerber ein sonderpädagogischer Förderbedarf (AO-SF) vorliegen, so bitten wir Sie, uns als Schule bzw. die im Aufnahmeverfahren vorgesehenen Ansprechpartner der Bildungsgänge darauf rechtzeitig anzusprechen.

Wir möchten mit  Ihnen gemeinsam klären, welche formalen Voraussetzungen bei einer Aufnahme erfüllt sein müssen und wie wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich unterstützen und fördern können.  In Abhängigkeit von dem jeweiligen Förderschwerpunkt benötigen manche Unterstützungsmaßnahmen einen größeren organisatorischen und zeitlichen Vorlauf, so dass wir Sie bitten, möglichst frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten.
 
Hier finden Sie ein schematische Übersicht über die Anmeldung von SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf am Berufskolleg.

Was ist Inklusion? (zuletzt aufgerufen am 30.06.21)

UN-Behindertenrechtskonvention (zuletzt aufgerufen am 30.06.21)

 

Wir sind ausgezeichnet!

 

 

Hinweis zum Foto oben:

Das Graffiti entstand im Rahmen eines Projektes in der Fachpraxis Gestaltung mit den Schüler:innen Bawan Ghafor (ABOA), Nico Berisha (ABOB), Raghad Aldiab, Vlera Cerkini, Nehir Efe, Olha Holyk, Varvara Logosha, Nicholas Kwarteng, Shahad Sanjakdar und Anastasia Zorn (alle AIFA) unter der Leitung von Marlies Vos und Barbara Roth mit Unterstützung durch Belgin Erol im Schuljahr 2021/22. Die Idee des ursprünglichen, gemeinsamen Graffitis von Schüler:innen  der IGS Nordend und der Kasinoschule in Frankfurt am Main aus dem Jahr 2021 wurde mit freundlicher Genehmigung aufgegriffen. Die Gedanken zu aktuell brisanten sozialen Themen werden somit weitertransportiert.


Fairtrade

Das BKGL darf seit dem 20.11.2017 den Titel „Fairtrade School“ tragen!

Hierfür musste die Schule folgende 5 Kriterien erfüllen:

  1. Es gibt ein BKGL-Fairtrade-Schulteam.
  2. Das Team erstellt mit der Schulleitung zusammen einen Kompass, wie der faire Handel im Schulleben präsent sein soll.
  3. Es werden faire Produkte angeboten, die für Schüler/-innen und Lehrer/-innen zugänglich sind.
  4. Das Thema „Fairer Handel“ wird im Unterricht verschiedener Klassen der Schule behandelt.
  5. Es müssen im Schuljahr mindestens zwei Schulweite Aktionen stattfinden.

 

Landesprogramm Bildung und Gesundheit

Seit 2009 gibt es das Landesprogramm Bildung und Gesundheit (BuG), welches Schulen dabei unterstützt, sich zu guten gesunden Schulen zu entwickeln. Das Berufskolleg Bergisch Gladbach ist seit Oktober 2019 an dabei. Träger von BuG sind das Ministerium für Schule und Weiterbildung, die AOK, die Barmer GEK, die BKK Nordwest und die Unfallkasse NRW.

Die grundlegende Überzeugung des Landesprogrammes BuG besteht darin, dass die Gesundheits- und Qualitätsentwicklung an Schulen sich gegenseitig bedingen. Entwicklungen im Gesundheitsbereich verbessern die Bildungsqualität, verbesserte Bildungsqualität fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden aller am Schulleben Beteiligten. Konkrete Maßnahmen sind u.a. die Beratung, Information und Fortbildung durch Koordinatoren und Experten sowie die finanzielle Förderung von Projekten. Das Thema Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil unserer Steuergruppe Schulentwicklung, die seit vielen Jahren erfolgreich an gesundheitsbezogenen Themen arbeitet.

 

Bildungsgutschein - zugelassene Maßnahme nach AZAV

Unsere Erzieher/-innen-Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik und unsere Ausbildung in der Berufsfachschule Kinderpflege sind AZAV-zertifiziert und können dadurch unter bestimmten Voraussetzungen als beruflicher Wiedereinstieg oder Berufswechsel durch das Job-Center finanziert werden.